Hier finden Sie Formulare rund um die Ausbildung zum selbstständigen Ausdruck.
Anleitung:
Beurteilungs-/Reflexionsbögen Praxiseinsätze:
Examen, Dokumente praktischer Prüfungsteil:
Nachtdienstnachweis:
Stundenachweise externe Einsätze:
- Juli 17 (pdf, 19 KB)
- August 17 (pdf, 19 KB)
- September 17 (pdf, 19 KB)
- Oktober 17 (pdf, 20 KB)
- November 17 (pdf, 19 KB)
- Dezember 17 (pdf, 20 KB)
- Januar 18 (pdf, 166 KB)
- Februar 18 (pdf, 165 KB)
- März 18 (pdf, 166 KB)
- April 18 (pdf, 166 KB)
- Mai 18 (pdf, 166 KB)
- Juni 18 (pdf, 166 KB)
- Juli 18 (pdf, 166 KB)
- August 18 (pdf, 166 KB)
- September 18 (pdf, 166 KB)
- Oktober 18 (pdf, 166 KB)
- November 18 (pdf, 166 KB)
- Dezember 18 (pdf, 166 KB)
Sonstige Formulare:
Stundenpläne & Termine
Hier finden Sie unsere aktuelle Stundenplanung. Bitte beachten sie, dass Änderungen im Tagesgeschehen nicht zeitnah angepasst werden können. Zusätzlich finden Sie - ergänzend zum Stundenplan - alle Termine zu Klausuren, Prüfungen oder externen Unterrichtsveranstaltungen.
Änderungen sind jederzeit möglich.
Theorie-Praxis-Planung
Hier finden Sie die Planung der Theorie- und Praxisphasen unseres Ausbildungsgangs zur Gesundheits- und Krankenpflege.
- Halbjahr 03/2017 bis 08/2017, Stand 05/2017
- Halbjahr 09/2017 bis 02/2018, Stand 10/2017
- Halbjahr 03/2018 bis 08/2018, Stand 09/2017
- Halbjahr 09/2018 bis 02/2019, Stand 01/2016
- Halbjahr 03/2019 bis 08/2019, Stand 09/2017
- Halbjahr 09/2019 bis 02/2020, Stand 01/2016
- Halbjahr 03/2020 bis 08/2020, Stand 09/2017
- Halbjahr 09/2020 bis 02/2021, Stand 01/2016
- Halbjahr 03/2021 bis 08/2021, Stand 09/2017
- Halbjahr 09/2021 bis 02/2022, Stand 02/2017
- Halbjahr 03/2022 bis 08/2022, Stand 09/2017
- Halbjahr 09/2022 bis 02/2023, Stand 02/2017
- Halbjahr 03/2023 bis 08/2023, Stand 09/2017
- Halbjahr 09/2023 bis 02/2024, Stand 02/2017
- Halbjahr 03/2024 bis 08/2024, Stand 09/2017
Schulordnung & Ausbildungsgesetze
Hier finden Sie die Schulordnung unserer Abteilung Krankenpflegeschule.
Die aktuell gültigen Ausbildungsgesetze mit den dazu gehörenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und des Hebammenwesens finden Sie unten aufgeführt. Weitere gültige Gesetze und Verordnungen in immer tagesaktueller Version unter www.gesetze-im-internet.de
Am 23. Juni 2017 hat der Bundestag nach Jahre andauernder Diskussion das neue Ausbildungsgesetz/Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) verabschiedet.
Mit dieser Verabschiedung ist der Prozess um die abschließende Form des Gesetzes nebst der noch auszuarbeitenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (in der die Ausbildung und das Prüfungsverfahren erst konkret geregelt werden) noch nicht abgeschlossen:
Das Gesetz
- ist am 07. Juli auch vom Bundesrat verabschiedet worden;
- ist am 24. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden;
- soll zum 01. Januar 2020 in Kraft treten.
- Erst in 2018 werden die zuständigen Ministerien (insb. das Gesundheitsministerium) die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erstellen und danach dem Bundestag zur Abstimmung zuleiten. Die Abstimmung auch zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung durch den Bundestag ist ein eher ungewöhnliches Verfahren und birgt vorerst das Risiko, dass sich die geplante Umsetzung der Ausbildungsreform auch weiterhin noch verzögern könnte!
- Nach 6 Jahren Laufzeit sollen das Gesetz nebst Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erneut evaluiert werden - auch diesbezüglich wird für Bildungsstätten und Arbeitgeber keine langfristige Planungssicherheit bestehen;
Hier die wesentlichen Änderungen auf einen Blick:
- Die ersten 2 Jahre der 3jährigen Ausbildung sollen inhaltlich "generalistisch" gefüllt sein, d.h. jede Bildungsstätte (unabhängig davon, ob diese bislang ein "Altenpflege-Fachseminar" oder eine "Krankenpflegeschule" war) steht in der Pflicht, Ihre Schülerinnen nach dem selben Inhaltsstandard auszubilden; es gibt Überlegungen, zum Ende der 2 Jahre (dann aber auf länderrechtlicher Ebene; vgl. Urteil Bundesverfassungsgericht 2002 zur Normenkontrollklage gegen das AltPflG durch das Bundesland Bayern) ggf. den Abschluss in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz zu ermöglichen;
- SchülerInnen, die nach dem neuen Gesetz ab 2020 ausgebildet werden, müssen einen nicht unerheblichen Teil der praktischen Ausbildung in Pflegeeinrichtungen außerhalb Ihres Arbeitgebers ableisten - das bisherige Empfinden von "eigenen" SchülerInnen eines Arbeitgebers wird deutlich weniger werden;
- bzgl. des dritten Jahres können sich die Schülerinnen entscheiden, ob Sie A: die generalistische Ausbildung fortführen und innerhalb des generalistischen Abschlusses ggf. eine (praktische) Vertiefung in der Alten- oder der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege verfolgen, B: sich im Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder C: sich im Schwerpunkt Altenpflege weiter ausbilden lassen. Die Abschlussvarianten B und C werden im EU-Raum nicht anerkannt! Entsprechend ist eine Freizügigkeit in der Berufsausübung innerhalb der EU nur mit dem generalistischen Abschluss inkl. seiner beiden Variationen möglich!
- Pflege kann zukünftig auch grundständig studiert werden (nicht zu verwechseln mit den derzeit angebotenen "dualen" Studiengängen); die hochschulische Infrastruktur muss sich jedoch noch herausbilden;
- Pflege erhält "Vorbehaltsaufgaben", die ihrem Wesen nach nur durch Berufsangehörige mit erfolgreichem Abschluss durchgeführt werden dürfen. Insbesondere die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit (bisher auch durch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen angestellte ÄrztInnen möglich) darf dann nur noch durch qualifizierte Pflegende durchgeführt werden.
- der Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung/PflAPrV wird derzeit abschlussredigiert - danach geht dieser zur Abstimmung in den Bundestag;
aktualisiert B. Schramm 01.04.2018
Hier die aktuellen Ausbildungsgesetze in der Kranken- und Altenpflege sowie im Hebammenwesen inkl. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen und dem am 22.06.2017 im Bundestag verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe: