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Kosten / Eigenanteil

Für die rechtlichen Beziehungen zwischen Patient und Krankenhaus gelten neben den gesetzlichen Bestimmungen die Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Pflegekostentarif. Sie liegen in der Aufnahme und in den Sekretariaten der Klinischen Abteilungen zur Einsichtsnahme aus.

Als gesetzlich krankenversicherter Patient brauchen Sie sich nicht um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern. Formalitäten mit der Krankenkasse erledigt für Sie die Verwaltung des Krankenhauses. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der jeweiligen Krankenkasse.