Fördermittel

 

Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben.

Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Ausgenommen sind jedoch Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes.

 

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Es ist pro Person ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich.

 

Mit dem "Weiterbldungsparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildungen eine Entnahme aus dem bereits ersparten Guthaben der vermögenswirksamen Leistungen erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Bei dieser Form geht Ihnen die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren.

 

Wer an einer dieser Maßnahmen interessiert ist, kann sich von einer Bildungsberatungsstelle zu diesem Thema beraten lassen. Durch die Bildungsberatungsstelle wird dann auch der Bildungsscheck oder der Gutschein ausgestellt.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter: